AGB

Vermittlungs- und Mietbedingungen für Trekkingplätze

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Trekkingplätze
Liebe Gäste,

wir freuen uns über Ihr Interesse am Trekking im Pfälzerwald. Zum Gelingen Ihres Aufenthaltes tragen auch klare rechtliche Vereinbarungen über Ihre Rechte und Pflichten als Gast und die Rechte und Pflichten des Südliche Weinstrasse e.V. und seiner Kooperationspartner bei, die mit Ihnen in Form der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Trekkingplätze getroffen werden sollen. Diese werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen Ihnen und dem Betreiber zu Stande kommenden Mietvertrages. Bitte lesen Sie diese daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

1. Rechtsgrundlagen / Allgemeines

1.1 Vertragsgegenstand ist die zeitlich begrenzte Überlassung von Trekking-Camps zur Übernachtung.

1.2 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Südliche Weinstrasse e.V. (im folgenden SÜW e.V. genannt) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.3 Die Trekkingcamps sind Bestandteil des Angebots „Trekking Pfalz“ des Südliche Weinstrasse e.V. und seinen Kooperationspartnern.

1.4 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für Mietverträge, bei denen Buchungsgrundlagen der Internetauftritt www.trekking-pfalz.de ist.

2. Vertragsschluss

Für die Buchung von Trekkingplätzen, die über die Internetseite www.trekking-pfalz.de erfolgt, gilt für den Vertragsabschluss:

2.1 Die im Internet angebotenen Trekkingplätze sind in der Zeit von 01.04. bis 01.11. eines jeden Jahres maximal für eine Nacht buchbar.

2.2 Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast dem SÜW e.V. den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Der Vertrag kommt mit dem Gast dadurch zustande, dass der SÜW e.V. dem Gast die Buchung elektronisch bestätigt.

2.3 Die Anmeldung erfolgt durch den Gast. Der Gast haftet entsprechend der gesetzlichen Vorschriften für Mitreisende. Dem Gast wird daher empfohlen, Mitreisende über diese AGBs in Kenntnis zu setzen. Für die Vertragserfüllung haftet der Gast.

2.4 Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Mietvertrages entsprechend seinen Buchungsangaben. Der Betreiber ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.

3. Preise und Leistungen

3.1 Die in der Buchungsgrundlage (Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

3.2 Die vom SÜW e.V. geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im Internet (www.trekking-pfalz.de) und aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.

4.Zahlung; Buchungsunterlagen

4.1 Die Fälligkeit der Zahlung richtet sich nach der zwischen dem Gast und dem SÜW e.V. getroffenen und in der Buchungsbestätigung/Rechnung vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Preis ausschließlich nach Vertragsschluss über das im Buchungsvorgang eingebundene Online-Bezahlsystem zu entrichten.

4.2 Zahlungen in Fremdwährungen sind nicht möglich. Überweisungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart ist.

4.3 Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Zahlung trotz einer Mahnung des Betreibers mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, so ist der SÜW e.V., soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6 dieser Bedingungen zu fordern.

4.4 Nach Zahlung erhält der Gast eine Buchungsbestätigung (Ticket) zugeschickt, die ihn zur Nutzung des gebuchten Trekkingplatzes berechtigt. Außerdem werden dem Gast die genauen Daten über die Lage des gebuchten Platzes (GPS-Daten und Karte) zugesandt. Der SÜW e.V. empfiehlt die Benutzung eines GPS-Geräts und / oder einer topographischen Wanderkarte 1:25.000. Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung (Ticket) auf Verlangen dem Camp-Betreuer vor Ort vorzuzeigen.

5. An- und Abreise

5.1 Die Anreise des Gastes kann ab 13:00 Uhr am Tag der Übernachtung erfolgen.

5.2 Die Freimachung des Trekkingplatzes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 11:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung des Trekkingplatzes kann der SÜW e.V. eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Betreiber vorbehalten.

6. Rücktritt und Nichtanreise

6.1.Im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt der Anspruch des SÜW e.V. auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises bestehen. Dies gilt nicht, soweit dem Gast vom SÜW e.V. im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und dem SÜW e.V. die Erklärung des Gastes über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts, die keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht zugeht.

6.2.Der SÜW e.V. hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen um eine anderweitige Verwendung des Trekkingplatzes zu bemühen.

6.3. Soweit dem SÜW e.V. für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch nach Ziff. 6.1 die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, soweit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.

6.4.Dem Gast wird bis zum 28. Tag vor der gebuchten Übernachtung ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, ist der Gast ab dem 27. Tag vor der gebuchten Übernachtung verpflichtet, unter Berücksichtigung gegebenenfalls nach Ziff. 6.3 anzurechnender Beträge an den Betreiber die folgenden Beträge zu bezahlen:

Unterkunft ohne Verpflegung  50 %  des Mietpreises für eine Übernachtung.

Bei mehrtägigen Trekkingtouren werden Stornokosten für die erste und zweite Übernachtung berechnet. Bei Abbruch einer mehrtätigen Trekkingtour nach Anreise werden ebenfalls für die erste und zweite nicht in Anspruch genommene Übernachtung Stornokosten in Höhe von 50 % berechnet.

6.5.Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, dem Betreiber nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

6.6.Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen direkt an den SÜW e.V. zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.

6.7.Umbuchungen sind bis zum 28. Tag vor der gebuchten Übernachtung kostenlos. Ab dem 27. Tag bis 7 Tage vor der gebuchten Übernachtung wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 10 % der Buchungssumme fällig. Umbuchungen, die 6 Tage oder kürzer vorgenommen werden, werden wie eine Stornierung angesehen und es fallen somit Stornokosten in Höhe von 50 % für die erste und zweite Übernachtung an.

6.8.Der SÜW e.V. hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn dringende Gründe dies erfordern. Dringende Gründe sind insbesondere höhere Gewalt und bei Vertragsschluss unvorhersehbare Umstände, die zu einer Gefährdung von Leib und Leben der Trekking-Camp-Gäste führen können (z.B. Verkehrssicherungspflicht). Der SÜW e.V. hat den Gast unverzüglich nach Kenntniserlangung in Textform über die Stornierung in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall erstattet der SÜW e.V. dem Gast den Preis zurück.

7. Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast

7.1 Der Gast erkennt bei seiner Buchung die Benutzungsordnung für die Trekking-Camps verbindlich an, die ihm mit den Buchungsunterlagen zugesandt werden und setzt auch Teilnehmende über die Benutzungsordnung (Anlage 2) in Kenntnis. Diese Regeln sind von Gästen und Teilnehmern zwingend einzuhalten. Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen kann der zur Überwachung eingesetzte Camp-Betreuer auf dem jeweiligen Trekking-Camp das Hausrecht ausüben. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.

7.2 Der Gast hat sich spätestens am Tag vor der Nutzung des Trekking-Camps auf der Website www.trekking-pfalz.de über die Prognose der Waldbrandgefahr zu informieren. Wird auf dieser Website ein Feuerverbot ausgesprochen darf die Feuerstelle nicht benutzt und kein offenes Feuer entzündet werden. Die Feuerstelle darf insbesondere nicht benutzt werden, wenn der Betreiber vor Ort ein Feuerverbot verhängt hat.

7.3 Feuer darf ausschließlich in der vorgesehenen Feuerstelle entzündet werden und nur unter dauernder Aufsicht brennen. Beim Verlassen des Trekking-Camps muss sichergestellt sein, dass das Feuer vollständig gelöscht ist.

7.4 Der Gast ist verpflichtet, dem Betreiber auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Mängelanzeige des Gastes schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an den SÜW e.V. ganz oder teilweise entfallen.

7.5 Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Der Gast hat dem SÜW e.V. zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom SÜW e.V. verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem SÜW e.V. erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

7.6 Der SÜW e.V. räumt dem Gast ein kostenloses Rücktrittsrecht ein, wenn die Benutzung des Trekkingplatzes aufgrund eines Ereignisses, das unter den Begriff höhere Gewalt fällt, wie z.B. Unwetter oder Überschwemmungen nicht möglich ist.

8. Haftungsbeschränkung

Die Haftung des SÜW e.V. aus dem Mietvertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des SÜW e.V. oder eines der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Die Benutzung der Trekkingcamps erfolgt auf eigene Gefahr. Für mögliche Schäden infolge der Waldbeschaffenheit insbes. durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume wird keine Haftung übernommen.

 

9. Alternative Streitbeilegung

Der SÜW e.V. weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er derzeit nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlungs- und Mietbedingungen für den Betreiber verpflichtend würde, wird der Gast hierüber in geeigneter Form informiert. Für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.
 

 

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© Urheberrechtlich geschützt; Noll & Hütten Rechtsanwälte;
Stuttgart | München; 2004-2021

 

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Anlage 1

Vertragspartner Projekt Trekking Pfalz:

Südliche Weinstrasse e.V.
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau
Telefon: 06341/940407
Email: info@suedlicheweinstrasse.de
  

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Betreiber der Trekking-Camps 1 – 7:  


1. Ruine Guttenberg
2. Vorderweidenthal
3. Leinsweiler
4. Annweiler
5. Eußerthal
6. Heldenstein
7. Kalmit 
 

ist Südliche Weinstrasse e.V.
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau
Telefon: 06341/940407
Email: info@suedlicheweinstrasse.de
  
 

 

Betreiber (Kooperationspartner) der Trekking-Camps 8-15 sind:    

 

8. Trekkingplatz Enkenbach-Alsenborn:
Betreiber: Verbandsgemeinde Enkenbach Alsenborn, Hauptstraße 18, 67677 Enkenbach-Alsenborn Tel.: 06303 913-168

9. Trekkingplatz Ramsen:
Betreiber: Verbandsgemeinde Eisenberg, Hauptstr. 86, 67304 Eisenberg Tel.: 06351-407-441 

10. Trekkingplatz Imsbach
Betreiber: Verbandsgemeinde Winnweiler, Jakobstr. 29, 67722 Winnweiler Tel.: 06302-602-61 

11. Trekkingplatz Drehenthalerhof
Betreiber: Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg, Hauptstraße 27, 67697 Otterberg,  Tel.: 06301/607-800

12. Trekkingplatz Frankelbach
Betreiber: Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg, Hauptstraße 27, 67697 Otterberg,   Tel.: 06301/607-800

13. Trekkingplatz Frankenstein
Betreiber: Ortsgemeinde Frankenstein, Hauptstraße 53, 67468 Frankenstein Tel.: +49 6303 913-0

14. Trekkingplatz Am Herrentisch
Betreiber: Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz), Sommerbergstraße 3, 67466 Lambrecht (Pfalz), Tel. 06325 1810

15. Trekkingplatz Hauenstein
Betreiber: Verbandsgemeinde Hauenstein, Schulstraße 4, 76846 Hauenstein  Tel.: +49  06392 9150

 

Anlage 2:

Benutzerordnung Trekkingplätze

 

Willkommen im Trekkingland Pfalz. Wir freuen uns, dass ihr einen unserer Trekkingplätze nutzen wollt und bitten euch, einige Regeln zu beachten.

 

1. Respektiert die Natur!

Ihr befindet euch im grenzüberschreitenden Biosphärenreservat Pfälzerwald/Nordvogesen, dem größten zusammenhängenden Waldgebiet Europas.

Bitte respektiert die Natur und nehmt Rücksicht auf andere Menschen, Pflanzen und Tiere.

2. Nutzt die Trekkingplätze!

2.1 Zelten oder Lagern ist nur auf den dafür ausgewiesenen Trekkingplätzen in der Zeit vom 01.04. bis 01.11. jeden Jahres erlaubt. „Wildes Campen“ ist im Biosphärenreservat Pfälzerwald verboten.

2.2 Jeder Trekkingplatz darf mit maximal 4 Zelten (für je 2-3 Personen) belegt werden.

2.3 Er darf nur mit einer gültigen Buchungsbestätigung (Ticket) benutzt werden. Tickets gibt es im Internet unter www.trekking-pfalz.de oder bei den Büros für Tourismus der Südlichen Weinstrasse bzw. des Donnersberger und Lautrer Landes, bzw. dem Tourist Infozentrum Pfälzerwald in Hauenstein.

2.4 Tickets sind den „Camp-Betreuern“ auf Verlangen vorzuzeigen.

2.5 Die Benutzung eines Trekkingplatzes ist jeweils nur für 1 Nacht erlaubt.

2.6 Die Benutzer der Trekkingplätze verpflichten sich, die genaue Lage der Plätze geheim zu halten und insbesondere nicht in Sozialen Netzwerken oder (digitalen) Karten zu veröffentlichen.

 3. Vorsicht beim Feuer machen!

3.1 Feuer darf ausschließlich in der dafür vorgesehenen und behördlich genehmigten Feuerstelle gemacht werden und muss ggfs. mit anderen Trekkern geteilt werden.

3.2 Es ist nicht erlaubt, eine zweite Feuerstelle anzulegen.

3.3 Feuer darf nur unter Aufsicht brennen.

3.4 Beim Verlassen des Trekkingplatzes muss sichergestellt sein, dass das Feuer vollständig gelöscht ist und kein Glutrest mehr glimmt.

3.5 Bei Waldbrandgefahr (Trockenheit) ist es nicht erlaubt, Feuer zu machen. Bitte beachtet dazu die Hinweise auf der Infotafel am Trekkingplatz, und informiert euch einen Tag vor der Anreise auf der Website www,trekking-pfalz.de ob ein Feuerverbot verhängt wurde.

3.6 Die Benutzung von Gaskochern ist nur an der Feuerstelle erlaubt. Auch hier gilt ein absolutes Nutzungsverbot bei Waldbrandgefahr.

3.7 Leseholz bis zu einem Durchmesser von 12 cm aus der Umgebung darf zum Feuermachen benutzt werden.

3.8 Das Fällen von stehenden Bäumen ist nicht erlaubt.

4. Vermeidet Lärm!

Bitte vermeidet ruhestörenden Lärm. Er stört Tiere und andere Gäste. Die Benutzung elektronischer Musik- und Abspielgeräte ist nicht erlaubt.

 

5. Nehmt euren Müll wieder mit!

​​​​​​​5.1 Bitte hinterlasst keine Spuren. Nehmt euren Müll wieder mit und vergrabt ihn nicht (die Waldtiere würden ihn wieder ausgraben).

5.2 Bei schweren Verunreinigungen meldet diese bitte dem zuständigen Büro für Tourismus (Annweiler, Bad Bergzabern, Edenkoben, Landau-Land, Maikammer, Winnweiler, Eisenberg, Enkenbach-Alsenborn, Otterbach-Otterberg, Frankenstein, Lambrecht, Hauenstein)

5.3 Bitte lasst keine Essensreste offen stehen, da dies wilde Tiere anlocken könnte. Wir empfehlen, Taschen mit Essensvorräten über Nacht auf einen Baum zu hängen. Bei Begegnungen mit Wildschweinen klatscht laut in die Hände. Das schreckt die Tiere in der Regel ab.

6. Bitte benutzt die vorhandenen Toiletten!

​​​​​​​Auf allen Trekkingplätzen gibt es eine Komposttoilette. Bitte benutzt diese auch. Sie funktionieren nur bei sachgerechter Nutzung. Bitte werft keinen Müll, auch keine Gegenstände, die verrotten könnten, in die Toilette. Bitte benutzt regelmäßig den vor Ort vorhandenen Rindenmulch zum Bedecken.

7. Denkt an Wasser!

​​​​​​​7.1 Bitte bringt Trinkwasser und Brauchwasser mit. An den Trekkingplätzen sind keine Wasserstellen vorhanden.

7.2 Unterwegs findet ihr ab und zu Quellen. Meist handelt es sich nicht um Trinkwasser. Wenn ihr dieses Wasser trotzdem trinken wollt, dann kocht es ab oder benutzt Wasserfiltertabletten.

7.3 Wascht euch mindestens 50 m entfernt von Bächen oder Quellen.

8. Ohne Camp-Betreuer geht es nicht!

8.1 Die Camp-Betreuer sorgen dafür, dass die Trekkingplätze in einem ​​​​​​​guten Zustand sind. Ihr könnt Ihnen helfen, falls es einmal Probleme gibt.

8.2 Die Camp-Betreuer sind auch berechtigt, das Hausrecht auszuüben, d.h. sie können Gäste vom Platz verweisen, wenn dies im Interesse anderer Gäste oder der Natur erforderlich ist.

9. Waldtypische Gefahren

Ihr bewegt euch in der Natur. Dies bringt besondere Risiken mit sich. Deshalb ist umsichtiges und eigenverantwortliches Handeln gefordert.

10. Befahren von Waldwegen

Das Befahren von Waldwegen mit Motorrädern oder Personenkraftwagen ist nicht gestattet.

 

Bei Verstößen gegen die Benutzerordnung - insbesondere das Anlegen einer zweiten Feuerstelle oder das Feuermachen trotz Waldbrandgefahr - behalten wir uns vor, Gäste vom Platz zu verweisen und entsprechende Bußgeldverfahren einzuleiten.

Wir wünschen euch einen erlebnisreichen Aufenthalt und viele tolle Eindrücke!


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