Benutzer- und Hygieneordnung

Trekkingplätze Pfalz

Willkommen im Trekkingland Pfalz. Wir freuen uns, dass ihr einen unserer Trekkingplätze nutzen wollt und bitten euch, einige Regeln zu beachten.

1. Respektiert die Natur!

Ihr befindet euch im grenzüberschreitenden Biosphärenreservat Pfälzerwald/Nordvogesen, dem größten zusammenhängenden Waldgebiet Europas.

Bitte respektiert die Natur und nehmt Rücksicht auf andere Menschen, Pflanzen und Tiere.

2. Nutzt die Trekkingplätze!

2.1. Zelten oder Lagern ist nur auf den dafür ausgewiesenen Trekkingplätzen in der Zeit vom 01.04. bis 01.11. jeden Jahres erlaubt. „Wildes Campen“ ist im Biosphärenreservat Pfälzerwald und in der ganzen Pfalz verboten.

2.2. Alle Trekkingplätze dürfen mit maximal 4 Zelten (für je 2-3 Personen) belegt werden.

2.3. Plätze dürfen nur mit einem gültigen Ticket benutzt werden. Tickets gibt es im Internet unter www.trekking-pfalz.de oder bei den Buchungsstellen der Büros für Tourismus.

Laut aktueller Corona Landesverordnung RLP sind wir nicht mehr verpflichtet, die Kontaktdaten aller Teilnehmer zu erfassen. Natürlich kannst du diese weiterhin freiwillig eintragen. Sollte es aufgrund neuer zukünftiger Coronaverordnungen wieder erforderlich sein, diese zu erfassen, würden wir dich rechtzeitig per Email daran erinnern. Aktuelle Infos dazu findest du auch immer auf www.trekking-pfalz.de.

Die Trekkingplätze gelten als öffentlicher Raum, für dessen Betreten die jeweils aktuellen Regeln zur Kontaktvermeidung aufgrund der Rechtsverordnungen des Landes Rheinland-Pfalz gelten. Bitte informiert euch kurz vor oder während eurer Tour auf https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/

2.4. Tickets sind den „Camp-Betreuern“ auf Verlangen vorzuzeigen.

2.5. Die Benutzung eines Trekkingplatzes ist jeweils nur für 1 Nacht erlaubt.

2.6. Die Benutzer der Trekkingplätze verpflichten sich, die genaue Lage der Plätze geheim zu halten und insbesondere nicht in Sozialen Netzwerken oder (digitalen) Karten zu veröffentlichen. 

3. Vorsicht beim Feuer machen!

3.1. Feuer darf nur an der dafür vorgesehenen und behördlich genehmigten Feuerstelle gemacht werden und muss ggfs. mit anderen Trekkern geteilt werden.

3.2. Zur Vermeidung von Waldbränden ist es  trotzdem nicht erlaubt, eine weitere Feuerstelle anzulegen. Falls die Feuerstelle nicht ausreichend Platz bietet, um diese Mindestabstände einzuhalten, dann nutzt die Feuerstelle bitte nacheinander. Wir appellieren dabei an eure eigene Verantwortung und das Miteinander mit den anderen Nutzern des Trekkingplatzes.

3.3. Feuer darf nur unter Aufsicht brennen.

3.4. Beim Verlassen des Trekkingplatzes muss darauf geachtet werden, dass das Feuer wirklich gelöscht ist und kein Glutrest mehr glimmt. 

3.5. Bei  Waldbrandgefahr (Trockenheit) ist es verboten, Feuer zu machen. Bitte beachtet dazu die Hinweise auf der Infotafel am Trekkingplatz, im Internet, auf facebook oder in der Tagespresse. Leider kommen solche längeren Trockenperioden immer häufiger vor. Die Sicherheit unseres Waldes hat hier unbedingt Vorrang vor dem persönlichen Erholungsanspruch.

3.6. Die Benutzung von Gaskochern ist nur in der Feuerstelle erlaubt. Auch hier gilt ein absolutes Nutzungsverbot bei Waldbrandgefahr. Flammenlose Kochsysteme bieten eine gute Alternative.

3.7. Leseholz bis zu einem Durchmesser von 12 cm aus der Umgebung darf zum Feuermachen benutzt werden.

3.8. Das Fällen von stehenden Bäumen ist nicht erlaubt.

4. Vermeidet Lärm!

Bitte vermeidet ruhestörenden Lärm. Er stört Tiere und andere Gäste. Die Benutzung elektronischer Musik- und Abspielgeräte ist nicht erlaubt.

5. Nehmt euren Müll wieder mit!

5.1. Bitte hinterlasst keine Spuren. Nehmt euren Müll wieder mit und vergrabt ihn nicht (die Waldtiere würden ihn wieder ausgraben).

5.2. Bei schweren Verunreinigungen meldet diese bitte dem zuständigen Büro für Tourismus (Annweiler, Bad Bergzabern, Landau-Land, Maikammer, Winnweiler, Ramsen, Enkenbach-Alsenborn, Otterbach-Otterberg, Lambrecht und Hauenstein.)

5.3. Bitte lasst keine Essensreste offen stehen, da dies wilde Tiere anlocken könnte. Wir empfehlen, Taschen mit Essensvorräten über Nacht auf einen Baum zu hängen. Bei Begegnungen mit Wildschweinen klatscht laut in die Hände. Das schreckt die Tiere in der Regel ab.

6. Bitte benutzt die vorhandenen Toiletten!

6.1. Auf allen Trekkingplätzen gibt es eine Komposttoilette. Bitte benutzt diese auch. Die Biolan Trockentoilette ist eine für den Außenbereich konzipierte, geruchlose und pflegeleichte Toilettenanlage. Sie benötigt weder einen Wasser- noch einen Stromanschluss und funktioniert ohne Chemikalien. Die Hinzugabe von wenig Trockenstreu (max. eine kleine Schaufel) nach der Benutzung reicht völlig aus. Auf dem Boden des Kompostbehälters kann sich keine Flüssigkeit ansammeln. Die Trockentoilette mit Trockenstreu verwandelt Fäkalien in kurzer Zeit in wertvollen Humus! Bei einer ordnungsgemäßen Kompostierung entstehen Temperaturen um ca. 70°C, die Krankheitserreger abtöten.

6.2 Am Klohäuschen befindet sich ein Behälter mit Desinfektionsmittel. Bitte nutzt es zur Händedesinfektion nach jedem Toilettengang. Das Mittel wird regelmäßig nachgefüllt und ist ausschließlich zur Verwendung am Trekkingplatz gedacht – nicht zum Abfüllen oder Mitnehmen. Bei den Plätzen 8,9 und 13 befindet sich kein Desinfektionsmittelspender. Zur Sicherheit solltet ihr auch generell von zu Hause euer eigenes Desinfektionsmittel für den täglichen Bedarf mitbringen.

6.3 Bitte werft keinen Müll oder Gegenstände, selbst, wenn sie verrotten könnten, in die Toilette. Vor allem werft kein Papier, das mit Desinfektionsmittel getränkt ist, in die Toilette. Dadurch kann der komplette Kompostierkreislauf  zerstört werden.

7. Denkt an Wasser!

7.1. Bitte bringt Trinkwasser und Brauchwasser mit. An den Trekkingplätzen sind keine Wasserstellen vorhanden.

7.2. Unterwegs findet ihr ab und zu Quellen. Meist handelt es sich nicht um Trinkwasser. Wenn ihr dieses Wasser trotzdem trinken wollt, dann kocht es ab oder benutzt Wasserfiltertabletten.

7.3. Wascht euch mindestens 50 m entfernt von Bächen oder Quellen.

8. Ohne Camp-Betreuer geht es nicht!

8.1. Die Camp-Betreuer sorgen dafür, dass die Trekkingplätze in einem guten Zustand sind. Sie können euch helfen, falls es einmal Probleme gibt.

8.2. Die Camp-Betreuer sind auch berechtigt, das Hausrecht auszuüben, d.h. sie können Gäste vom Platz verweisen, wenn diese kein Ticket vorweisen können, sich nicht an die Regeln halten oder dies im Interesse anderer Gäste oder der Natur erforderlich ist.  

9. Waldtypische Gefahren  

Ihr bewegt euch in der Natur. Dies bringt besondere Risiken mit sich. Deshalb ist umsichtiges und eigenverantwortliches Handeln gefordert.

10. Befahren von Waldwegen 

Das Befahren von Waldwegen mit Motorrädern oder Personenkraftwagen ist nicht gestattet.

Bei Verstößen gegen die Benutzerordnung - insbesondere das Anlegen einer zweiten Feuerstelle oder das Feuermachen trotz Waldbrandgefahr - behalten wir uns vor, Gäste vom Platz zu verweisen und entsprechende Bußgeldverfahren einzuleiten.

Wir wünschen euch einen erlebnisreichen Aufenthalt im Pfälzerwald und viele tolle Eindrücke!