Waldbrandgefahr

03.05.2011 Waldbrandgefahr steigt zum Wochenende

Der Deutsche Wetterdienst warnt im Landkreis Südliche Weinstraße vor Wald- und Flächenbrand. Nach derzeitigem Stand ist laut dem Waldbrandgefahrenindex für die Region des Landkreises Südliche Weinstraße die Stufe 3 (Mittlere Gefahr) ausgerufen. Zum Wochenende hin, soll die Stufe 4 (hohe Gefahr) der insgesamt 5 Stufen erreicht sein.

Grund ist das anhaltend trockene Frühlingswetter und die geringen Niederschläge. „In den vergangenen Tagen gab es kleinere Flächenbrände in Landau-Arzheim, Dörrenbach und Bad Bergzabern“, so Kreisfeuerwehrinspekteur Rudi Götz. Er ruft die Bevölkerung auf, Brände durch umsichtiges Verhalten zu vermeiden.

Waldbesucher sind aufgefordert, durch ihr Verhalten Waldbränden vorzubeugen: Generell gilt Rauchverbot im Wald. Weiter ist ein offenes Feuer im Wald oder im Umkreis von 50 Meter zum Wald verboten. „Durch den Funkenflug kann trockenes Gras und Laub schnell in Brand geraten“, so Götz. Waldzufahrten müssen daher für Feuerwehr und Rettungskräfte frei gehalten werden.

 

12.04. 2011 Gebietsweise erhöhte Waldbrandgefahr - Vorsichtsregeln
 

Hauptursache für Waldbrände ist unachtsames, fahrlässiges Verhalten im Wald. Das Umweltministerium bittet daher alle, die im Wald unterwegs sind, die Vorsichtsregeln zu beachten.

Die trockene Witterung lässt die Waldbrandgefahr in den rheinland-pfälzischen Wäldern steigen. Das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz teilt mit, dass in einigen Teilen von Rheinland-Pfalz die Gefährdungsstufe fünf („sehr hohe Gefahr“) und Gefährdungsstufe vier („hohe Gefahr“) auf der Skala zwischen 1 und 5 erreicht ist. Die aktuellen Wetterprognosen lassen eine bedingte Entspannung erwarten.

Hauptursache für Waldbrände ist unachtsames, fahrlässiges Verhalten im Wald. Das Umweltministerium bittet daher alle, die im Wald unterwegs sind, die Vorsichtsregeln zu beachten:

• Das Rauchen, die Entzündung von Feuer und offenes Licht sind im Wald verboten. Feuerstellen und offenes Licht dürfen grundsätzlich nur mit Genehmigung des zuständigen Forstamtes betrieben werden.

• Achtlos weggeworfene Glasflaschen können durch Sonneneinstrahlung die Wirkung eines Brennglases haben.

• Auch sollte man darauf achten, wo man sein Auto parkt: Die Hitze des Katalysators kann darunter liegendes trockenes Gras entzünden und so einen Waldbrand auslösen.

Waldbesucherinnen und -besucher sind nach dem Landeswaldgesetz verpflichtet, bei der Verhütung von Waldbränden mitzuwirken und die Anordnungen des Forstamtes zu befolgen.

Die Bürger werden gebeten, ein entdecktes Feuer über die bekannten Notrufnummern (Feuerwehr: 112, Polizei: 110) oder bei den Forstdienststellen sofort zu melden. Das Ministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass keine eigenmächtigen Löschversuche unternommen werden sollen.

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern sind Waldbrände in Rheinland-Pfalz erfreulicherweise eher selten. Gründe hierfür sind vor allem der hohe Anteil an Laubbäumen sowie die Baumartenvielfalt. Die Böden in weiten Teilen von Rheinland-Pfalz sind von der Struktur außerdem besser in der Lage, Feuchtigkeit aufzunehmen, da Sandböden eher selten sind.

Trotzdem ist es zur Vermeidung von Waldbränden unbedingt erforderlich, dass jeder Waldbesucher die genannten Vorsichtsmaßnahmen einhält.

Aktuelle Informationen über die Waldbrandgefahr gibt es im Internet unter http://www.agrowetter.de/Agrarwetter/waldix.htm