Trekking-Plätze
Benutzerordnung Trekkingplätze Südliche Weinstrasse
Willkommen im Trekkingland Südliche Weinstrasse. Wir freuen uns, dass Sie einen unserer sieben Trekkingplätze nutzen wollen und bitten Sie, einige Regeln zu beachten.
1. Respektieren Sie die Natur!
- Sie befinden sich im Biosphärenreservat Naturpark Pfälzerwald, dem größten zusammenhängenden Waldgebiet Deutschlands.
- Bitte respektieren Sie die Natur und nehmen Sie Rücksicht auf andere Menschen, Pflanzen und Tiere.
2. Nutzen Sie die Trekkingplätze!
- Zelten oder Lagern ist nur auf den sieben dafür ausgewiesenen Trekkingplätzen in der Zeit vom 01.04. bis 01.11. jeden Jahres erlaubt. „Wildes Campen“ ist im Biosphärenreservat Naturpark Pfälzerwald verboten.
- Dieser Trekkingplatz darf mit maximal 6 Zelten (für je 2-3 Personen) belegt werden.
- Er darf nur mit einem gültigen Ticket benutzt werden. Tickets gibt es im Internet unter www.trekking-pfalz.de oder bei den Büros für Tourismus der Südlichen Weinstrasse. Mit Lösen des Tickets erkennen die Benutzer die Benutzerordnung an.
- Tickets sind den „Camp-Betreuern“ auf Verlangen vorzuzeigen
- Die Benutzung eines Trekkingplatzes ist jeweils nur für 1 Nacht erlaubt.
3. Vorsicht beim Feuer machen!
- Feuer darf nur an den dafür vorgesehenen Feuerstellen gemacht werden und muss ggfs. zusammen mit anderen Trekkern benutzt werden.
- Feuer darf nur unter Aufsicht brennen.
- Bei besonderer Waldbrandgefahr (Trockenheit) ist es nicht erlaubt, Feuer zu machen. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise auf der Infotafel am Trekkingplatz, im Internet oder in der Tagespresse.
- Leseholz bis zu einem Durchmesser von 12 cm in der Umgebung darf zum Feuermachen benutzt werden. Das Fällen von stehenden Bäumen ist nicht erlaubt.
4. Vermeiden Sie Lärm!
- Bitte vermeiden Sie ruhestörenden Lärm. Er stört Tiere und andere Gäste. Die Benutzung elektronischer Musik- und Abspielgeräte ist nicht erlaubt.
5. Nehmen Sie Ihren Müll wieder mit!
- Bitte hinterlassen Sie keine Spuren. Nehmen Sie Ihren Müll wieder mit und vergraben Sie ihn auch nicht (die Waldtiere würden ihn wieder ausgraben.).
- Mit Anerkennung dieser Benutzerordnung verpflichten Sie sich, auch den Müll mitzunehmen, den Sie evtl. auf diesem Platz antreffen.
- Bei schweren Verunreinigungen melden Sie diese bitte an das zuständige Büro für Tourismus (Annweiler, Bad Bergzabern, Landau-Land oder Maikammer).
6. Bitte benutzen Sie die vorhandenen Toiletten.
- Auf allen Trekkingplätzen gibt es ein Klohäuschen. Bitte benutzen Sie es.
- Bitte werfen Sie keinen Müll, oder sonstige Gegenstände in die Toilette, die nicht verrotten können.
- Streuen Sie trockenes Abdeckmaterial, z.B. Laub in die Toilette. Das mindert den Geruch und trägt zur Kompostierung bei.
7. Denken Sie an Wasser.
- Bitte bringen Sie Trinkwasser und Wasser zum Waschen mit. An den Trekkingplätzen sind keine Wasserstellen vorhanden.
- Unterwegs finden Sie ab und zu Quellen. Meist handelt es sich nicht um Trinkwasser. Wenn Sie dieses Wasser trotzdem trinken wollen, dann kochen Sie es ab oder benutzen Sie Wasserfiltertabletten.
- Waschen Sie sich mindestens 50 m entfernt von Bächen oder Quellen.
8. Ohne Camp-Betreuer geht es nicht.
- Die Camp-Betreuer sorgen dafür, dass dieser Trekkingplatz in einem guten Zustand ist.
- Sie können Ihnen helfen, falls es einmal Probleme gibt.
- Sie sind aber auch berechtigt, das Hausrecht auszuüben, d.h. sie können Gäste vom Platz verweisen, wenn dies im Interesse anderer Gäste oder der Natur erforderlich ist. Bei Verstößen behalten wir uns vor, entsprechende Bußgeldverfahren einzuleiten.
9. Waldtypische Gefahren.
- Die Benutzung der Trekkingplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Für mögliche Schäden infolge der Waldbeschaffenheit insbesondere durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume wird keine Haftung übernommen.
10. Befahren von Waldwegen
- Das Befahren von Waldwegen mit Motorrädern oder Personenkraftwagen ist nicht gestattet.